Unter folgenden Bedingungen sind die Gutscheine einlösbar, gültig für alle Auflagen:
Teilauszahlungen z.B. von Differenzbeträgen oder Anrechnungen erfolgen nicht
Bei jeder Bestellung muss der Gutschein vorab erwähnt werden
Gutscheine sind nicht mit anderen Vergünstigungen, Rabatten, Promotionen, Aktionen und Gutscheinen kumulierbar
Wird von unserem Gastronomiepartner 2 für 1 offeriert, so ist stets das günstigere bzw. gleichwertige Angebot gratis, gültig für 2 Personen
Der Gastronomiepartner ist berechtigt, nur einen Gutschein pro Tisch bzw. pro Gruppe anzunehmen und
einzulösen
Wird zum Essen ausschliesslich Leitungswasser konsumiert, ist der Gastronomiepartner berechtigt, ein
Zapfengeld in Höhe von CHF 5.- pro Person zu verrechnen
Wertschecks werden nicht bar ausbezahlt
Bei Eintritten in Clubs, Bars, Discotheken und sonstigen Lokalitäten behält sich der Gastronomiepartner seine Eintrittskriterien vor
Getränkegutscheine sind gültig für Softgetränke (kalt, heiss), Bier, Wein (im Offenausschank) und Prosecco (im Offenausschank), soweit nichts anderes auf den
Gutscheinen vermerkt ist
Gesetzliche Bestimmungen betreffend Alkoholkonsum und -ausschank müssen eingehalten werden
Termin-, Preis- oder Programmänderungen, sowie Ausfälle bleiben vorbehalten
Gutscheine zu Spezialanlässen bleiben dem Gastronomiepartner vorbehalten
bars2BE empfiehlt eine Trinkgeldhöhe von mind. 10 % des Konsumationswertes